Unsere Leistungen
Vertrauen aufzubauen und Unterstützung anzunehmen ist der schwerste Schritt, wenn man sich für eine Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst entscheidet.
Schwester Edith und ihr Team wollen Ihnen bei diesem Schritt helfen und mit Ihnen im Rahmen eines Erstgespräches die Möglichkeiten einer individuellen Versorgung besprechen.
Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlicher. Bitte rufen Sie uns an wir vereinbaren gern einen Gesprächstermin, Telefon 034774 20 259
Häusliche Krankenpflege SGB V
Häusliche Krankenpflege SGB V
Wir sind für Sie da, wenn Sie oder Ihr Angehöriger nicht in der Lage sind, bestimmte behandlungspflegerische Maßnahmen selbst zu übernehmen.
Ihr Arzt schreibt für diesen Fall eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, auf welcher genau beschrieben ist, welche Leistungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind. Wir kümmern uns dann um die Kostenübernahme bei der Krankenkasse,
Anlegen und Wechseln von Verbänden
Kompressionsverbände
An-und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Stomaversorgung
Medikamentendosierung, -verabreichung,- bereitstellung
Versorgung von Kathetern
Kontrolle und Überwachung von Puls, Blutdruck, Blutzucker
Injektionen
Insulininjektion
Blutzuckermessung
Pflegeberatung
Bei Pflegegeldempfängern gibt die Pflegekasse einen mindestens halbjährlichen bei Pflegegrad 2 bis 3 oder vierteljährlichen bei Pflegegrad 4 bis 5 Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst vor. Diesen übernehmen wir gern und beraten Sie auch bei allgemeinen Frage zu Pflege und Pflegebedürftigkeit.
Weiterhin können wir Sie unterstützen bei
bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekassen
bei Anträgen auf einen Pflegegrad
im hauswirtschaftlichen Bereich
bei der Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen wie
Mittagessenversorgung,Fahrdienst,Fußpflege,Friseur,Wäschedienst,
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u.a.
Pflegeversicherungsleistungen SGB XI
Pflegeversicherungsleistungen SGB XI
Pflege nach dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung in Sachsen Anhalt
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Die Grundpflege kann wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen und körperlicher Einschränkungen vom Patienten nicht mehr eigenständig erledigt werden, wie z.B.:
An- und Auskleiden
Hilfestellung bei der Pflege des Körpers und der Haut
Duschen bzw. Baden
Hilfe bei der Ausscheidung
Sondenkost
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hilfe bei der Mobilität und Transfer
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir unterstützen unsere Kunden durch Hilfe bei der Haushaltsführung, zum Beispiel
bei der Reinigung des genutzten Wohnumfeldes
beim Wäschewaschen und Bügeln
beim Einkaufen
Zubereiten der Mahlzeiten
Betten beziehen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Im Rahmen eines Budgets von 125,- € monatlich bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit erbringen wir Leistungen der Betreuung, Begleitung, Beschäftigung sowie Entlastung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.:
Erledigen von Behördenangelegenheiten
stundenweise Beaufsichtigung
Beschäftigung wie Zeitungsschau etc.
Verhinderungspflege
Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen und wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegrad 2 besteht, haben Sie rechtlichen Anspruch auf Entlastung – die so genannte Verhinderungspflege.
Sie kann bei Krankheit, Urlaub oder zur Entlastung des pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Auch in unseren Tagesstübchen kann Verhinderungspflege eingesetzt werden.